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   LG Berlin, 13.02.2012 - 12 T 1/12   

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https://dejure.org/2012,3985
LG Berlin, 13.02.2012 - 12 T 1/12 (https://dejure.org/2012,3985)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.02.2012 - 12 T 1/12 (https://dejure.org/2012,3985)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 12 T 1/12 (https://dejure.org/2012,3985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranlassung zur Klageerhebung bei rückständiger Mietzahlung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kautionsrückzahlung bei Auslaufen des gekündigten Mietverhältnisses

  • mietrechtsiegen.de

    Kautionsrückzahlungsanspruch - Aufrechnung bei gekündigten Mietverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1
    Veranlassung zur Klageerhebung bei rückständiger Mietzahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Schuldner im Verzug: Veranlassung zur Klageerhebung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietrückstände - Kaution darf nicht angeboten werden!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kaution darf im laufenden Mietverhältnis nicht mit der Miete verrechnet werden - Mieter kann dies auch nicht gestatten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Verzug trotz sofortigen Anerkenntnisses in der Regel keine Anwendbarkeit des § 93 ZPO! (IMR 2012, 348)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2012 - 12 T 1/12
    Eine Partei gibt Veranlassung zur Klageerhebung, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (BGH in ständiger Rechtsprechung, z.B. in dem von der Beklagten selbst zitierten Beschluss vom 30.5.2006 - VI ZB 64/05 m.w.N., den im Übrigen eine gänzlich andere Fallkonstellation zugrunde lag).
  • AG Brandenburg, 13.02.2023 - 31 C 210/21

    Gut Ding will Weile haben: Nicht bei Warmwasser!

    Insbesondere darf ein Mieter die Kaution nicht "abwohnen" und etwa die Mietzahlung unmittelbar vor Mietende einfach einstellen (LG Berlin, Beschluss vom 13.02.2012, Az.: 12 T 1/12, u.a. in: Grundeigentum 2012, Seite 487; LG München I, Urteil vom 17.07.1996, Az.: 14 S 5138/96, u.a. in: WuM 1996, Seite 541; AG München, Urteil vom 07.04.2016, Az.: 432 C 1707/16, u.a. in: ZMR 2017, Seiten 69 f.; AG Darmstadt, Urteil vom 18.01.2012, Az.: 301 C 168/11, u.a. in: MietRB 2012, Seiten 226 f. = BeckRS 2012, Nr. 9173 = "juris"; AG Dortmund, Urteil vom 30.04.2002, Az.: 125 C 532/02, u.a. in: NZM 2002, Seite 949; Schneider, in: Spielbauer/Schneider, Mietrecht, 2. Aufl. 2018, § 551 BGB, Rn. 111).
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